Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma digidi - Digitale Dienstleistungen
Barbara Pauzenberger
(im Folgenden kurz DIGIDI genannt)
Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Waren und Leistungen von DIGIDI, und zwar auch dann, wenn im Einzelfall nicht mehr explizit auf sie verwiesen wird. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch DIGIDI. Diese haben nur in dem in der Bestätigung angegebenen Umfang und nur für den betreffenden Geschäftsfall Gültigkeit.
Angebote
Angebote von DIGIDI sind in dem Sinn freibleibend, als DIGIDI sich auch nach Zugang der Annahme das Recht der Loslösung vorbehält. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn DIGIDI dem Kunden die Verbindlichkeit bestätigt oder die Lieferung ausführt.
Preise
Alle von DIGIDI angegebenen Preise verstehen sich in EURO exklusive Umsatzsteuer. Sie gelten nur für das jeweilige Anbot.
Stornierung
Auftragsänderungen oder -stornierungen durch den Kunden sind nur mit der schriftlichen Zustimmung durch DIGIDI möglich. Bei Auftragsänderungen hat DIGIDI das Recht, den damit verbundenen Mehraufwand, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des ursprünglichen Auftragswertes zu verrechnen. Bei der Auftragsstornierung ist DIGIDI berechtigt, eine allenfalls vereinbarte Anzahlung, mindestens aber 15% des Kaufpreises oder, falls der tatsächliche durch die Stornierung verursachte oder bereits entstandene Aufwand höher ist, diesen Betrag, zu fordern oder einzubehalten.
Lieferung
Angaben von DIGIDI über Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, DIGIDI bestätigt ausdrücklich und schriftlich ihre Verbindlichkeit. DIGIDI wird sich jedoch nach Kräften bemühen, derartige Termine exakt einzuhalten. In jedem Fall haftet DIGIDI nicht für Verzögerungen, die auf Verspätungen von Zulieferern oder auf Ursachen beruhen, welche DIGIDI mit vertretbarem Aufwand nicht beeinflussen kann. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen etc. befreien DIGIDI von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten DIGIDI die Neufestsetzung der Liefertermine.
DIGIDI kann die Erfüllung seiner Pflichten aussetzen, wenn der Kunde seine vertraglichen Pflichten verletzt.
DIGIDI ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.
Eigentumsvorbehalt
DIGIDI behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt aller Nebenforderungen vor. Solange der Eigentumsvorbehalt aufrecht ist, kann der Kunde über die Ware nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DIGIDI verfügen.
Verletzt der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen, indem er beispielsweise die Ware, deren Eigentum vorbehalten ist, unsachgemäß behandelt oder mit den Zahlungen in Verzug gerät, so ist DIGIDI auch ohne Rücktritt vom Vertrag berechtigt, bis zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes auf Kosten des Kunden die Ware zurückzuholen und/oder die Softwarelizenz zu entziehen. Die vertraglichen Pflichten des Kunden werden in diesen Fällen jedenfalls nicht aufgehoben. Der Kunde ist verpflichtet, DIGIDI die Zurückholung und/oder Entziehung zu ermöglichen.
Zahlung
Sämtliche Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum bei DIGIDI einlangend und ohne Abzug zu bezahlen. Kommt der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit einer Rate in Verzug, so werden automatisch alle noch ausstehenden Raten sofort fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10% pro Monat als vereinbart. Außerdem verpflichtet sich der Kunde die Kosten eines Mahn- und Inkassobüros, der Einschaltung eines Gläubigerschutzverbandes und einer rechtsfreundlichen außergerichtlichen Intervention zu tragen.
Änderungen der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen DIGIDI, vom Auftrag zurückzutreten oder Vorauszahlung oder geeignete Sicherheiten zu verlangen.
Softwarelizenzen
DIGIDI räumt dem Kunden gegen Bezahlung des vereinbarten Betrages das nicht exklusive und unübertragbare Recht ein, die vertragsgegenständliche Software nur in dem im Angebot festgelegten Umfang zu nutzen. Diese Softwarelizenz beinhaltet keine Rechte des Kunden auf Aktualisierung, Aufrüstung, Verbesserungen oder ähnliches. Das geistige Eigentum an der Software verbleibt bei DIGIDI. Ihr steht das ausschließliche Urheberrecht an der Software zu. Das Verbot der Übertragung der Softwarelizenz umfasst das Verbot, die Software ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben oder einem Dritten offenzulegen oder auf sonstige Art und Weise zugänglich zu machen.
Sowohl bei Erlöschen als auch bei Entzug der Softwarelizenz verliert der Kunde das Nutzungsrecht an der Software. Er ist verpflichtet, die Software von sämtlichen Datenträgern inner- und/oder außerhalb sämtlichen Computern zu löschen und dies DIGIDI schriftlich zu bestätigen. DIGIDI behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieser Verpflichtung zu überprüfen.
Verletzt der Kunde diese Pflichten, so ist DIGIDI berechtigt, eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in der Höhe des zehnfachen Bruttopreises der betreffenden Software zu verlangen, wobei diese Vortragsstrafe als Mindestersatz vereinbart gilt.
Gewährleistung
DIGIDI leistet Gewähr dafür, dass ihre Produkte die von DIGIDI angegebenen Spezifikationen aufweisen und Funktionen erfüllen. Unterbrechungen, (System-)Ausfälle, Ausfallserscheinungen und Fehler können sowohl bei Hard- als auch Software immer auftreten und gelten daher nicht als gewährleistungspflichtige Mängel, sofern die Hard- und/oder Software für den DIGIDI vom Kunden ausdrücklich bekanntgegebenen oder offensichtlichen Zweck verwendet werden kann.
Werden DIGIDI gewährleistungspflichtige Mängel mitgeteilt, wird DIGIDI diese Mängel in angemessener Frist entweder durch Verbesserung oder durch Austausch der betroffenen Waren beheben. DIGIDI kann sich von Wandlungs- oder Preisminderungsansprüchen dadurch befreien, dass sie in angemessener Frist einen Austausch und/oder die Verbesserung anbietet. Die Erfüllung der Gewährleistungspflichten erfolgt am Sitz von DIGIDI.
Der Kunde verpflichtet sich, die Waren zur Mängelbehebung an DIGIDI zurückzustellen. Bei Softwaremängeln ist erforderlichenfalls - falls eine Behebung anders nicht möglich ist - auch der Computer, auf welcher die Software installiert ist, zurückzustellen. Auf Wunsch und gegen Verrechnung der Wegzeit und Fahrtkosten ist DIGIDI auch bereit, die Verbesserung am Sitz des Kunden durchzuführen. Der Kunde hat außerdem DIGIDI die Bedienung der Hardware, bei welcher ein Mangel auftritt oder auf welcher die von einem Mangel betroffene Software verwendet wird, und den Zugang zu Daten, soweit dies zur Mängelbehebung erforderlich ist, zu gestatten.
Der Kunde ist verpflichtet, die Waren unverzüglich nach Übernahme gründlich zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach dem Zeitpunkt, in dem er sie festgestellt hat oder bei rechtzeitiger und gründlicher Überprüfung feststellen hätte müssen, DIGIDI detailliert schriftlich anzuzeigen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung oder Annahmeverzug. Ist die Installation im Angebot inbegriffen, so gilt diese als beendet und die Software als abgenommen, wenn das Programm im Anschluß an die Installation erfolgreich getestet wurde.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße oder unzureichende Wartung, Pflege oder Bedienung, anormale oder unsachgemäße Betriebsbedingungen, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel, Datenträger, Software oder Schnittstellenverbindungen, durch den Kunden oder Dritte vorgenommene Reparaturversuche oder Änderungen der Konfiguration, Programme, Programmteile oder Programmeinstellungen, Computerviren, Transportschäden oder ähnliches zurückzuführen sind. Sofern für Hardware ein Wartungsvertrag zwischen dem Kunden und den Lieferanten von DIGIDI besteht, wird der Kunde auftretende Mängel ausschließlich im Rahmen dieses Wartungsvertrages beheben lassen und sind Gewährleistungsansprüche gegen DIGIDI ausgeschlossen.
Schadenersatz
DIGIDI haftet nur dann für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, wenn der Kunde nachweist, dass DIGIDI Vorsatz oder besonders schwere grobe Fahrlässigkeit zu verantworten hat. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, die aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder aus sonstigem Rechtsgrund resultieren. Die Haftung für die Rekonstruktion von vernichteten Daten setzt außerdem voraus, dass der Kunde über Sicherungskopien verfügt oder die Daten in sonst maschinenlesbarer Form bereithält und die Rekonstruktion der Daten mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Verletzt der Kunde die ihn treffenden Untersuchungs- und/oder Rügepflichten, so erlöschen auch seine Schadenersatzansprüche. Die Haftung für Schäden, die auf einem oder mehreren der im letzten Absatz genannten Umstände beruhen, weiters für mittelbare Schäden, Prozesskosten, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und ähnliches ist ausgeschlossen. In allen Fällen ist die Haftung mit dem Höchstbetrag von EUR 15.000,- pro Vertragsabschluss begrenzt. Die Verjährungsfrist beträgt für sämtliche Schadenersatzansprüche 12 Monate. Um Schäden möglichst gering zu halten, verpflichtet sich der Kunde bei sonstigem Verlust seiner Ansprüche, DIGIDI unverzüglich nach Eintritt eines Schadens zu verständigen.
Der Kunde ist verpflichtet, die angeführten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen vollinhaltlich auf seine Kunden zu überbinden und auch diese zur Weiterüberbindung auf deren Kunden zu verpflichten. Sollte der Kunde die vorstehend beschriebene Überbindung nicht vornehmen, hält er diesbezüglich DIGIDI bei Inanspruchnahme Dritter schad- und klaglos.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages nicht berührt. Sollte der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sein, so gelten die Vertragsbestimmungen nur insoweit, als sie nicht gegen zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes verstoßen.
Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem österreichischen Recht. Als international und örtlich zuständiges Gericht gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien 3 vereinbart.
